Ihre Entschädigung bei Flugproblemen
EU261-Experten mit 98% Erfolgsquote. Bis zu CHF 700 Entschädigung bei Verspätungen, Ausfällen und Gepäckverlust.
Flugprobleme kosten Zeit und Nerven
Verspätungen, Ausfälle, verlorenes Gepäck - Schweizer Fluggäste erleben täglich Probleme mit Airlines. Ihre Rechte durchzusetzen ist kompliziert und zeitaufwändig.
Verspätungen
Über 3 Stunden Verspätung? Sie haben Anspruch auf bis zu CHF 700 Entschädigung nach EU261-Verordnung.
Ausfälle
Flug gestrichen? Neben Ersatzbeförderung steht Ihnen oft eine Entschädigung zu - auch bei kurzfristigen Absagen.
Gepäckverlust
Verlorenes oder beschädigtes Gepäck verursacht Kosten und Ärger. Wir holen Ihre Entschädigung zurück.
So einfach funktioniert es
Unsere Experten kümmern sich um alles - von der Prüfung bis zur Auszahlung. Kein Risiko, keine Vorauszahlung.
Flugdaten eingeben
Teilen Sie uns Ihre Flugdetails mit - das dauert nur 2 Minuten.
Kostenlose Prüfung
Unsere EU261-Experten prüfen Ihren Anspruch völlig kostenfrei.
Wir übernehmen
Unser Team führt alle Verhandlungen mit der Airline für Sie.
Geld erhalten
Sie erhalten Ihre Entschädigung direkt auf Ihr Schweizer Konto.
Unsere Spezialisierungen
Als führende Kanzlei für Fluggastrechte in der Schweiz decken wir alle Aspekte des Luftfahrtrechts ab.
Flugverspätungs-Entschädigung
Professionelle Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche bei Verspätungen ab 3 Stunden. EU261-Verordnung garantiert bis zu CHF 700 pro Passagier.
- ✓ Verspätung ab 3 Stunden
- ✓ Bis zu CHF 700 Entschädigung
- ✓ Keine Vorauszahlung
Gepäckschäden & -verlust
Umfassende Betreuung bei Gepäckproblemen. Von Verspätung bis Totalverlust - wir setzen Ihre Ansprüche durch und sorgen für angemessene Entschädigung.
- ✓ Verlorenes Gepäck
- ✓ Beschädigtes Gepäck
- ✓ Verspätetes Gepäck
Fluggastrechte-Beratung
Expertenwissen zu allen Aspekten der EU261-Verordnung und Schweizer Luftfahrtrecht. Individuelle Beratung für komplexe Fälle und Mehrfachprobleme.
- ✓ EU261-Expertise
- ✓ Schweizer Luftfahrtrecht
- ✓ Individuelle Beratung
Bewährte Erfolgsgeschichte
Über 15.000 zufriedene Kunden vertrauen bereits auf unsere Expertise im Schweizer Luftfahrtrecht.
Erfolgsquote bei berechtigten Ansprüchen
Erfolgreich vertretene Passagiere
Durchgesetzte Entschädigungen
Durchschnittliche Antwortzeit
Ihre Entschädigungshöhe
Die EU261-Verordnung garantiert feste Entschädigungsbeträge abhängig von der Flugstrecke.
Kurzstreckenflüge
Flüge bis 1.500 km innerhalb der EU
• Zürich → Paris
• Genf → Berlin
• Basel → Rom
Mittelstreckenflüge
Flüge 1.500-3.500 km oder EU-extern bis 1.500 km
• Zürich → Istanbul
• Genf → Moskau
• Basel → Madrid
Langstreckenflüge
Flüge über 3.500 km ausserhalb der EU
• Zürich → New York
• Genf → Tokyo
• Basel → Bangkok
Zusätzliche Ansprüche
Betreuungsleistungen
- • Kostenlose Mahlzeiten und Getränke
- • Hotelübernachtung bei Bedarf
- • Transport zwischen Flughafen und Hotel
- • Kostenlose Telefonate und E-Mails
Weitere Ansprüche
- • Erstattung der Ticketkosten
- • Ersatzbeförderung zum Ziel
- • Schadensersatz bei Gepäckproblemen
- • Auslagenersatz für Notwendiges
Warum aviat servicess?
Als spezialisierte Kanzlei für Luftfahrtrecht bieten wir Ihnen einzigartige Vorteile.
EU261-Spezialisten
Unsere Anwälte kennen jeden Paragraphen der EU261-Verordnung und alle Rechtsprechungen.
Kein Risiko
Sie zahlen nur bei Erfolg. Keine Vorauszahlungen, keine versteckten Kosten.
Schnelle Bearbeitung
Durchschnittliche Bearbeitungszeit von nur 6-8 Wochen bis zur Auszahlung.
Schweizer Kanzlei
Lokale Expertise mit internationalem Know-how. Persönlicher Service in deutscher Sprache.
24/7 Support
Unser Kundenservice ist rund um die Uhr für Sie erreichbar - auch an Wochenenden.
Gerichtserfahrung
Bei hartnäckigen Airlines gehen wir für Sie vor Gericht - ohne zusätzliche Kosten.
Fluggastrechte in der Schweiz: Ihr umfassender Ratgeber
EU261-Verordnung: Ihre Rechte bei Flugproblemen
Die EU261-Verordnung gilt auch für Flüge ab der Schweiz und schützt Passagiere bei Verspätungen, Ausfällen und Überbuchungen. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Luftfahrtrecht kennen wir alle Feinheiten dieser komplexen Rechtslage. Viele Schweizer Reisende wissen nicht, dass sie bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung zwischen CHF 290 und CHF 700 haben.
Besonders bei Flügen von Schweizer Flughäfen wie Zürich-Kloten, Genf-Cointrin oder Basel-Mulhouse gelten spezielle Regelungen. Unsere Experten prüfen jeden Fall individuell und berücksichtigen dabei sowohl schweizerisches als auch europäisches Luftfahrtrecht. Die meisten Airlines versuchen, berechtigte Ansprüche abzuwehren oder zu verzögern - hier setzen wir mit unserer langjährigen Erfahrung an.
Gepäckschäden und Verspätungen: Ihre Ansprüche
Neben Flugverspätungen und -ausfällen unterstützen wir Sie auch bei Gepäckproblemen. Das Montrealer Übereinkommen regelt Schadenersatzansprüche bei verlorenem, beschädigtem oder verspätetem Gepäck. Hier können Entschädigungen bis zu mehreren tausend Franken durchgesetzt werden, je nach Wert der verlorenen Gegenstände.
Viele Reisende unterschätzen ihre Rechte bei Gepäckproblemen. Bereits bei einer Gepäckverspätung von mehr als 21 Tagen gilt das Gepäck als verloren, und Sie haben Anspruch auf den vollen Zeitwert. Unsere Kanzlei hat bereits über CHF 2 Millionen an Gepäckentschädigungen für Schweizer Kunden durchgesetzt. Dabei arbeiten wir ausschliesslich auf Erfolgsbasis - Sie tragen kein finanzielles Risiko.
Häufige Ausreden der Airlines - und warum sie nicht gelten
„Aussergewöhnliche Umstände"
Airlines berufen sich oft auf Wetter oder technische Probleme. Doch nur echte höhere Gewalt befreit von der Entschädigungspflicht.
„Streik des eigenen Personals"
Personalstreiks der eigenen Airline gelten nicht als aussergewöhnliche Umstände und berechtigen zur vollen Entschädigung.
„Verjährung nach zwei Jahren"
In der Schweiz können Ansprüche bis zu sechs Jahre rückwirkend geltend gemacht werden - deutlich länger als Airlines behaupten.
„Nur Gutscheine möglich"
Sie haben immer das Recht auf Bargeldentschädigung. Gutscheine sind nur auf freiwilliger Basis eine Option.
Jetzt Entschädigung prüfen lassen
Kostenlose Erstprüfung Ihres Falls. Kein Risiko, keine Vorauszahlung. Sie zahlen nur bei Erfolg.