Ihre Entschädigung bei Flugproblemen

EU261-Experten mit 98% Erfolgsquote. Bis zu CHF 700 Entschädigung bei Verspätungen, Ausfällen und Gepäckverlust.

Flugprobleme kosten Zeit und Nerven

Verspätungen, Ausfälle, verlorenes Gepäck - Schweizer Fluggäste erleben täglich Probleme mit Airlines. Ihre Rechte durchzusetzen ist kompliziert und zeitaufwändig.

Verspätungen

Über 3 Stunden Verspätung? Sie haben Anspruch auf bis zu CHF 700 Entschädigung nach EU261-Verordnung.

Ausfälle

Flug gestrichen? Neben Ersatzbeförderung steht Ihnen oft eine Entschädigung zu - auch bei kurzfristigen Absagen.

🧳

Gepäckverlust

Verlorenes oder beschädigtes Gepäck verursacht Kosten und Ärger. Wir holen Ihre Entschädigung zurück.

So einfach funktioniert es

Unsere Experten kümmern sich um alles - von der Prüfung bis zur Auszahlung. Kein Risiko, keine Vorauszahlung.

1

Flugdaten eingeben

Teilen Sie uns Ihre Flugdetails mit - das dauert nur 2 Minuten.

2

Kostenlose Prüfung

Unsere EU261-Experten prüfen Ihren Anspruch völlig kostenfrei.

3

Wir übernehmen

Unser Team führt alle Verhandlungen mit der Airline für Sie.

4

Geld erhalten

Sie erhalten Ihre Entschädigung direkt auf Ihr Schweizer Konto.

Unsere Spezialisierungen

Als führende Kanzlei für Fluggastrechte in der Schweiz decken wir alle Aspekte des Luftfahrtrechts ab.

Flugverspätungs-Entschädigung

Professionelle Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche bei Verspätungen ab 3 Stunden. EU261-Verordnung garantiert bis zu CHF 700 pro Passagier.

  • ✓ Verspätung ab 3 Stunden
  • ✓ Bis zu CHF 700 Entschädigung
  • ✓ Keine Vorauszahlung

Gepäckschäden & -verlust

Umfassende Betreuung bei Gepäckproblemen. Von Verspätung bis Totalverlust - wir setzen Ihre Ansprüche durch und sorgen für angemessene Entschädigung.

  • ✓ Verlorenes Gepäck
  • ✓ Beschädigtes Gepäck
  • ✓ Verspätetes Gepäck

Fluggastrechte-Beratung

Expertenwissen zu allen Aspekten der EU261-Verordnung und Schweizer Luftfahrtrecht. Individuelle Beratung für komplexe Fälle und Mehrfachprobleme.

  • ✓ EU261-Expertise
  • ✓ Schweizer Luftfahrtrecht
  • ✓ Individuelle Beratung

Bewährte Erfolgsgeschichte

Über 15.000 zufriedene Kunden vertrauen bereits auf unsere Expertise im Schweizer Luftfahrtrecht.

98%

Erfolgsquote bei berechtigten Ansprüchen

15.000+

Erfolgreich vertretene Passagiere

CHF 8.2M

Durchgesetzte Entschädigungen

24h

Durchschnittliche Antwortzeit

Ihre Entschädigungshöhe

Die EU261-Verordnung garantiert feste Entschädigungsbeträge abhängig von der Flugstrecke.

CHF 290

Kurzstreckenflüge

Flüge bis 1.500 km innerhalb der EU

• Zürich → Paris

• Genf → Berlin

• Basel → Rom

CHF 470

Mittelstreckenflüge

Flüge 1.500-3.500 km oder EU-extern bis 1.500 km

• Zürich → Istanbul

• Genf → Moskau

• Basel → Madrid

CHF 700

Langstreckenflüge

Flüge über 3.500 km ausserhalb der EU

• Zürich → New York

• Genf → Tokyo

• Basel → Bangkok

Zusätzliche Ansprüche

Betreuungsleistungen

  • • Kostenlose Mahlzeiten und Getränke
  • • Hotelübernachtung bei Bedarf
  • • Transport zwischen Flughafen und Hotel
  • • Kostenlose Telefonate und E-Mails

Weitere Ansprüche

  • • Erstattung der Ticketkosten
  • • Ersatzbeförderung zum Ziel
  • • Schadensersatz bei Gepäckproblemen
  • • Auslagenersatz für Notwendiges

Warum aviat servicess?

Als spezialisierte Kanzlei für Luftfahrtrecht bieten wir Ihnen einzigartige Vorteile.

🏆

EU261-Spezialisten

Unsere Anwälte kennen jeden Paragraphen der EU261-Verordnung und alle Rechtsprechungen.

💰

Kein Risiko

Sie zahlen nur bei Erfolg. Keine Vorauszahlungen, keine versteckten Kosten.

Schnelle Bearbeitung

Durchschnittliche Bearbeitungszeit von nur 6-8 Wochen bis zur Auszahlung.

🇨🇭

Schweizer Kanzlei

Lokale Expertise mit internationalem Know-how. Persönlicher Service in deutscher Sprache.

📞

24/7 Support

Unser Kundenservice ist rund um die Uhr für Sie erreichbar - auch an Wochenenden.

⚖️

Gerichtserfahrung

Bei hartnäckigen Airlines gehen wir für Sie vor Gericht - ohne zusätzliche Kosten.

Fluggastrechte in der Schweiz: Ihr umfassender Ratgeber

EU261-Verordnung: Ihre Rechte bei Flugproblemen

Die EU261-Verordnung gilt auch für Flüge ab der Schweiz und schützt Passagiere bei Verspätungen, Ausfällen und Überbuchungen. Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Luftfahrtrecht kennen wir alle Feinheiten dieser komplexen Rechtslage. Viele Schweizer Reisende wissen nicht, dass sie bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung zwischen CHF 290 und CHF 700 haben.

Besonders bei Flügen von Schweizer Flughäfen wie Zürich-Kloten, Genf-Cointrin oder Basel-Mulhouse gelten spezielle Regelungen. Unsere Experten prüfen jeden Fall individuell und berücksichtigen dabei sowohl schweizerisches als auch europäisches Luftfahrtrecht. Die meisten Airlines versuchen, berechtigte Ansprüche abzuwehren oder zu verzögern - hier setzen wir mit unserer langjährigen Erfahrung an.

Gepäckschäden und Verspätungen: Ihre Ansprüche

Neben Flugverspätungen und -ausfällen unterstützen wir Sie auch bei Gepäckproblemen. Das Montrealer Übereinkommen regelt Schadenersatzansprüche bei verlorenem, beschädigtem oder verspätetem Gepäck. Hier können Entschädigungen bis zu mehreren tausend Franken durchgesetzt werden, je nach Wert der verlorenen Gegenstände.

Viele Reisende unterschätzen ihre Rechte bei Gepäckproblemen. Bereits bei einer Gepäckverspätung von mehr als 21 Tagen gilt das Gepäck als verloren, und Sie haben Anspruch auf den vollen Zeitwert. Unsere Kanzlei hat bereits über CHF 2 Millionen an Gepäckentschädigungen für Schweizer Kunden durchgesetzt. Dabei arbeiten wir ausschliesslich auf Erfolgsbasis - Sie tragen kein finanzielles Risiko.

Häufige Ausreden der Airlines - und warum sie nicht gelten

„Aussergewöhnliche Umstände"

Airlines berufen sich oft auf Wetter oder technische Probleme. Doch nur echte höhere Gewalt befreit von der Entschädigungspflicht.

„Streik des eigenen Personals"

Personalstreiks der eigenen Airline gelten nicht als aussergewöhnliche Umstände und berechtigen zur vollen Entschädigung.

„Verjährung nach zwei Jahren"

In der Schweiz können Ansprüche bis zu sechs Jahre rückwirkend geltend gemacht werden - deutlich länger als Airlines behaupten.

„Nur Gutscheine möglich"

Sie haben immer das Recht auf Bargeldentschädigung. Gutscheine sind nur auf freiwilliger Basis eine Option.

Jetzt Entschädigung prüfen lassen

Kostenlose Erstprüfung Ihres Falls. Kein Risiko, keine Vorauszahlung. Sie zahlen nur bei Erfolg.

Kostenlose Erstprüfung • Kein Risiko • Nur Zahlung bei Erfolg

+41 43 820 1512