Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab: Januar 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der aviat servicess AG, Flughafenstrasse 1, 8058 Zürich Airport, Schweiz (nachfolgend "aviat servicess" oder "wir") und ihren Kunden (nachfolgend "Mandant" oder "Sie") über die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Fluggastrechten.
Abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
aviat servicess bietet rechtliche Dienstleistungen zur Durchsetzung von Ansprüchen von Fluggästen gegenüber Fluggesellschaften an, insbesondere:
- Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen nach EU-Verordnung 261/2004
- Entschädigungsansprüche bei Flugausfällen
- Schadenersatzansprüche bei Gepäckverlust, -beschädigung oder -verspätung
- Weitere Ansprüche im Bereich des Fluggastrechts
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Übermittlung des ausgefüllten Anfrageformulars durch den Mandanten und dessen Annahme durch aviat servicess zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung per E-Mail oder durch Aufnahme der Bearbeitung des Falls.
aviat servicess behält sich vor, Mandate ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn nach unserer Einschätzung keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen.
4. Leistungen von aviat servicess
4.1 Prüfung des Anspruchs
aviat servicess prüft kostenfrei, ob und in welcher Höhe Ansprüche des Mandanten gegen die Fluggesellschaft bestehen. Diese Prüfung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, begründet jedoch keine Garantie für das Bestehen oder die Durchsetzbarkeit der Ansprüche.
4.2 Außergerichtliche Geltendmachung
aviat servicess macht die identifizierten Ansprüche zunächst außergerichtlich gegenüber der Fluggesellschaft geltend. Dies umfasst die Korrespondenz mit der Fluggesellschaft sowie Verhandlungen über die Höhe und Modalitäten der Entschädigung.
4.3 Gerichtliche Durchsetzung
Falls erforderlich und aussichtsreich, setzt aviat servicess die Ansprüche gerichtlich durch. Die Entscheidung über die Einleitung gerichtlicher Schritte trifft aviat servicess nach eigenem Ermessen, wobei die Erfolgsaussichten und Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.
5. Pflichten des Mandanten
5.1 Mitwirkungspflichten
Der Mandant verpflichtet sich zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe aller für die Geltendmachung der Ansprüche relevanten Tatsachen und zur Überlassung aller erforderlichen Unterlagen, insbesondere:
- Flugtickets und Bordkarten
- Buchungsbestätigungen
- Belege über Zusatzkosten
- Korrespondenz mit der Fluggesellschaft
- Weitere angeforderte Dokumente
5.2 Änderungen
Der Mandant ist verpflichtet, aviat servicess über alle Änderungen seiner Kontaktdaten sowie über alle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem geltend zu machenden Anspruch unverzüglich zu informieren.
6. Vergütung
6.1 Erfolgsprovision
aviat servicess arbeitet auf Erfolgsbasis. Bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche erhält aviat servicess eine Provision in Höhe von 25% (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) der tatsächlich erhaltenen Entschädigung.
6.2 Kostenrisiko
Im Falle des Misserfolgs trägt aviat servicess sämtliche Kosten, einschließlich eigener Anwaltskosten, Gerichtskosten und Kosten der Gegenseite. Der Mandant trägt kein finanzielles Risiko.
6.3 Auszahlung
Die Auszahlung des dem Mandanten zustehenden Betrags erfolgt nach Eingang der Zahlung von der Fluggesellschaft, abzüglich der vereinbarten Provision und eventueller Bankspesen.
7. Vollmacht
Der Mandant erteilt aviat servicess mit Vertragsschluss unwiderrufliche Vollmacht zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche. Diese Vollmacht umfasst insbesondere:
- Korrespondenz mit Fluggesellschaften und deren Vertretern
- Einreichung von Klagen und anderen gerichtlichen Schriftsätzen
- Führung von Vergleichsverhandlungen
- Entgegennahme von Zahlungen
- Alle sonstigen zur Durchsetzung erforderlichen Rechtshandlungen
8. Datenschutz und Verschwiegenheit
aviat servicess verpflichtet sich zur Einhaltung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht sowie der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden nur zur Erfüllung des Mandats verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Mandatserfüllung erforderlich ist.
9. Haftung
9.1 Haftungsumfang
aviat servicess haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet aviat servicess nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2 Haftungsbeschränkung
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Kardinalspflichten ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
10. Kündigung
10.1 Ordentliche Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Bei Kündigung durch den Mandanten ist aviat servicess berechtigt, für bereits erbrachte Leistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen.
10.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblicher Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Mandanten oder bei Wegfall der Erfolgsaussichten.
11. Verjährung
Ansprüche gegen aviat servicess verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Anspruchs und der Person des Schuldners, spätestens in drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Anwendbares Recht
Auf den Vertrag findet schweizerisches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsregeln des internationalen Privatrechts.
12.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich, Schweiz. aviat servicess ist jedoch berechtigt, den Mandanten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.4 Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
13. Kontakt
aviat servicess AG
Flughafenstrasse 1
8058 Zürich Airport
Schweiz
Telefon: +41 43 820 1512
E-Mail: [email protected]
Handelsregister: CH-020.3.123.456-7
MwSt-Nr.: CHE-123.456.789 MWST
Stand: Januar 2025
Diese AGB können von aviat servicess jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen geändert werden.
Aktuelle Versionen finden Sie stets auf unserer Website.